Für den Arbeitgeber sind die Formalien einer Betriebsratsanhörung oft schwierig zu durchschauen. In einer aktuellen obergerichtlichen Entscheidung wurde klargestellt, dass für den Fall, dass vor der Betriebsratsanhörung gekündigt wurde und die Kündigung daher unwirksam ist auch bei einer erneuten Kündigung den Betriebsrat noch einmal hören und kann sich nicht auf die erste Anhörung berufen.

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