Schlichtung

Eine gute Alternative

Portrait Frau Becker Nahaufnahme

Meike BeckerRechtsanwältin


Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

Ich bin bereits seit über 20 Jahren Rechtsanwältin und arbeite genauso lange im Bau- und Architektenrecht.

Gerichte werden den komplexen Herausforderungen am Bau nicht gerecht. Rasche Beilegungen eines Streits können von den Gerichten auch nicht herbeigeführt werden. Dies führt zu Verzögerungen am Bau und mindert die eigene Liquidität. Gerichte sind der falsche Ort, um die Interessen der am Bau Beteiligten widerzuspiegeln und Lösungen von Streitigkeiten schnell und gut voranzubringen. Es benötigt eine außergerichtliche Alternative der Streitbeilegung mit der Kompetenz von Baujuristen, die in diesem Bereich seit Jahren tätig sind.

Ablauf

Die Schlichtung läuft nach einem geordneten Verfahren nach der SOBau (Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Dt. Anwaltsverein) ab.

www.sobau.de

Aufnahme in die Schlichterliste

Aufgrund dieser Erfahrungen habe ich mich zur Schlichterin für Baustreitigkeiten ausbilden lassen. Dies war nur möglich, da ich bereits seit 2006 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht bin und deshalb auch diese Zusatzausbildung machen durfte und in die Schlichterliste aufgenommen wurde. 

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Vermittlerin

Sie können mich als Schlichterin anfragen und auch der anderen Seite, mit der es einen Konflikt gibt, vorschlagen. Ich arbeite damit nicht für eine Seite, wie dies ein Anwalt macht, sondern nehme die Rolle der Moderation und Vermittlerin ein, wobei ich vorab von den Beteiligten des Konfliktes alle relevanten Informationen erhalte – ich bin also vorab über den Konflikt informiert. 

Die Schlichtung ist in Phasen aufgebaut:


  • Eröffnung: Schaffung der Rahmenbedingungen mit Schlichtervertrag
  • Themenklärung: über was soll gesprochen werden
  • Interessenklärung als Herzstück der Schlichtung
  • Lösungssuche unter Einschaltung des Schlichters
  • Einigung ggf. Einigungsvorschlag des Schlichters

Die Prinzipien, die dahinterstehen sind:


  • Freiwilligkeit
  • Eigenverantwortung für Ihre Lösung
  • Transparenz
  • Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Vollstreckungsfähiger Inhalt


Da im Regelfall hinter den Parteien noch ein Anwalt steht, kann mit einem Anwaltsvergleich ein vollstreckungsfähiger Inhalt geschaffen werden. Gleichfalls kann die Vereinbarung zur Vollstreckbarkeit auch notariell beurkundet werden, wenn die Parteien nicht anwaltlich vertreten sind.

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