Rechtsgebiete
Erbrecht
Das gesetzliche Erbrecht ist ausgerichtet an den familiären und verwandtschaftlichen Strukturen. Oft passt das Gesetz aber nicht für die eigene Lebenswirklichkeit. Deshalb muss man sich im Leben mit dem Tod beschäftigen, um seine Interessen zu verwirklichen und um die Dinge, die einem wichtig sind, gut zu regeln.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Gestaltung Ihrer Erbverträge oder eines Testamentes. Wir sind aber auch für Sie da, wenn es nach dem Tod eines Menschen, des Erblassers, um die Durchsetzung von Erbansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Auskunftsansprüchen oder die Erbauseinandersetzung geht.
Unsere Schwerpunkte
- Erbverträge
- Testament
- Pflichtteil
- Erbauseinandersetzung
- Erbschaftssteuer
- Nachlass planen
- Testamentsvollstreckung
- Vermächtnis
- Mediation im Erbrecht