Arbeitsverhältnis bei Ehegatten – FG Niedersachsen, 9 K 135/12

Der Ehemann hat seiner Ehefrau ein überhöhtes Arbeitsentgelt gezahlt. Das Finanzamt hat das Arbeitsentgelt nicht als Betriebsausgabe anerkannt. Dem ist das FG Niedersachen entgegengetreten. Ein angemessener Lohn muss als Betriebsausgabe anerkannt werden.

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