Fachanwalt Familienrecht

Familienrechtliche Beratungen erfordern umfangreiche Kenntnisse der zahlreichen zu klärenden Einzelbereiche. Das Erbrecht muss in vielen Fällen mitberücksichtigt werden. Prävention, dh. vorausschauend zu handeln, ist unser Anliegen.

Wir beraten und gestalten Ehe- und Erbverträge, insbesondere bei Selbständigen, Unternehmern, Freiberuflern unter Berücksichtigung des Steuer- und Gesellschaftsrechts.

Die Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Jugendämtern, Psychologen, die oftmals eingeschaltet werden, gelingt mit unserer Erfahrung und unserem Verhandlungsgeschick.

Unsere Schwerpunkte


  • Ehe- und Erbverträge
  • Scheidungsvereinbarungen
  • Unterhalt
  • Zugewinn
  • Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Umgang
  • Sorgerecht
  • Hausrat
  • Güterrecht

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